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Wie soll ich mich verhalten, wenn der Gasanbieter die angekündigten Abschläge nicht einzieht?

  1. #1
    Charmeen_1
    Hallo!
    Ich bin seit meinem Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter leider bei "gas.de" gelandet.
    Die Auftragsbestätigung kam am 04.02.11.
    Lieferbeginn sollte der 01.04.11 sein.
    Danach erste Vertragsbestätigung am 03.03.11 mit vier Terminen für die von gas.de geforderten Abschläge.
    Mit Datum 30.03.11 kam plötzlich eine zweite Vertragsbestätigung mit fast dem gleichen Text, nur mit dem Hinweis, dass jetzt ein einmaliger Abschlagsbetrag per Einzugsermächtigung (welche ich ja auch erteilt hatte) zum 07.04.11 eingezogen werden sollte (rund 2500 €!).
    Seit dem 01.04.11 liegt das Geld nun unangetastet und zinslos auf meinen Girokonto!
    Keine Abbuchung, kein Schreiben - nichts!
    Der alte Anbieter hat seine Jahresabrechnung noch geschickt und ich habe eine Nachzahlungsforderung erhalten. Von dieser Seite her kommt also nichts mehr. Gas strömt zum Glück immer noch und heizen kann ich somit auch.
    Wie soll ich mich aber nun verhalten???
    Haben die mich vergessen?
    Kommt der große Hammer eventuell später?
    Ich habe mir nichts vorzuwerfen (Einziehungsermächtigung wurde erteilt und Geld steht seit 11 Wochen abrufbereit auf meinem Konto zur Verfügung).
    Dennoch weiß ich nicht, was ich davon halten soll.
    Wie man immer wieder von anderen Gaskunden lesen kann, reagiert der Versorger nicht auf Emails und eine teure Nummer mit ewiger Warteschleife und dennoch unbefriedigender oder gar keiner Auskunft werde ich gewiß nicht anwählen.
    Bin z. Zt. daher etwas ratlos, da mir solches bei keinem der bisherigen Versorger (gleich, welcher Art) passiert ist. Wie ist die rechtliche Seite??? Am liebsten würde ich den Versorger sofort wieder kündigen, da man im Netz (fast) nur noch Schlechtes über gas.de und chaotische Verhältnisse liest.
    Muß ich dennoch die vertraglich vereinbarte Jahresfrist abwarten? Ich befürchte, dann streicht man mir aber den versprochenen Bonus. Oder rette ich doch lieber meine 2500 €, solange ich dies noch kann?
    Mit freundlichen Grüßen Katrin!

  2. #2
    Avatar von quartal5
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    hallo Charmeen 1,

    nun mal ganz cool bleiben!
    Du hast alles richtig gemacht, du hast dich voll vertragsgemäß verhalten,
    du bist finanziell drauf präpariert, den von gas.de geforderten Preis zu zahlen,
    ob das nun in Form von Vorauszahlungen passieren wird oder in Form von deren Abbuchungen...
    oder in Form eines Jahresbetrags, das kann dir völlig Wurscht sein, denn es gibt einen Vertrag,
    aus dem geht hervor, was die verbrauchte Kilowattstunfe (bzw. Kubikmeter) Gas kostet.l

    Lass dich von keinem ins Bockshorn jagen.
    Das einzige Kriterium für die Bezahlung ist dein Verbrauch,
    und den solltest du an deiner Gasuhr des öfteren mal notieren.
    Aus den Notizen kannst du mit etwas Phantasie auch eine Hochrechnung auf den Jahresverbrauch und auch damit auf die Jahreskosten vornehmen.
    Zum Wechseln des bestehenden Vertrags kannst du dir auch andere (spätere) Verträge überlegen,
    beim Gas würde ich z. B. immer nur Jahresverträge zu festen Preisen je kWh abschließen, jeweils zum Jahresende kündigen und mir einen neuen Anbieter zu besseren Jahreskonditionen suchen ( wichtig: keine Mindestabnehmemenge vereinbaren!!!!)

    Nur so kommt man in den Genuss wirklich günstiger Preise. Du kennst bestimmt Verivox... als Plattform für günstige Energieangebote.

    Ansonsten: wenn du nix machst, brauchst du nie Angst haben, dass dir jemand den Gashahn zudreht...
    der örtliche Gasnetzbetreiber ist ohne wenn und aber verpflichtet, dich zu beliefern....
    und da es jetzt in den warmen Sommer geht, kannst du gaaaaanz gelassen bleiben.

  3. #3
    Charmeen_1
    Hallo!
    Herzlichen Dank für die rasche Antwort!
    Na, dann werde ich der Sache einmal ganz entspannt entgegen sehen.
    Ich hoffe auf ein gutes Ende!
    Vielen Dank auch noch für die weitergehenden Hinweise.
    Meine Zählerstände (Wasser, Energie und Gas) schreibe ich übrigens jeden Monat am 01. in ein Heft.
    So kann man auch evtl. Unregelmäßigkeiten sofort erkennen (z.B. einen unbemerkten Wasserohrbruch).
    Viele Grüße sendet Katrin!

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