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Ist das nicht ein bißchen viel ?

  1. #1
    miezi
    Hallo,
    mein Sohn, volljährig, hat von einer Inkassofirma eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 83, 09 Euro bekommen, die sich wie folgt zusammensetzt:

    ursprünglicher Betrag : 3,49 Euro
    Mahngebühren : 10,00 Euro
    Kosten des Inkassos: 69,60 Euro !!!

    Mir erscheint dieser Betrag doch unberechtigt hoch. bei einer Hauptforderung von 3,49 Euro.

    Ist er berechtigt ?

    Zum 2. erfuhren wir von dieser Forderung erst sehr spät. Angeblich sind an unsere Adresse und die email-Adresse meines Sohnes bereits Mahnungen verschickt worden, die aber nie eingegangen sind. Erst seitdem wir uns dort gemeldet haben, als uns ein Schreiben erreichte, gingen plötzlich verschärft Forderungen ein.
    Meinem Sohn ist zudem nichts bekannt, dass er im Internet bei dieser Firma etwas bestellt hat, sodass uns die ganze Angelegenheit eh etwas merkwürdig erscheint.

    Gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen ?

    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, die letzte Frist läuft bis zum 5.6. ;/

    Vielen Dank

    miezi

  2. #2
    Avatar von mesrine
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    Hallo, keine Rechtsauskunft, sondern nur persönliche Meinung. Die Höhe der Forderung kann nach dem normalen Rechtsweg (Mahnbescheid, Eidesstattliche Versicherung, Rechtsanwaltskosten) schon diese Hohe erreichen. Was mich stutzig macht, ist, wieso ein Inkassounternehmen eingeschaltet ist und anscheinend nichts weiter (z.B. Mahnbescheid) vorliegt. Vorgehensweise: Per Einschreiben + Rückschein und Eintütungszeugen(des Schreibens) die Forderung bestreiten und gleichzeitig den Inhalt der Forderung (Rechnung etc.) anfordern. Wenn das alles passiert ist, nochmal melden. Sollte ein Mahnbescheid ergehen, einfach Widerspruch, ggfs begründet, einlegen, es kommt dann zur Gerichtsverhandlung, zu der ihr dann, auch ohne Anwalt, anwesend sein müsst. Und dem Richter erklärt, dass ihr nichts bestellt habt. Sollte genügen, dem Inkassounternehmen den schwarzen Peter zuzuspielen, indem diese das alles beweisen müssen.
    Ich hoffe geholfen zu haben
    Gruss
    Walter

  3. #3
    Avatar von woho
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    Hallo,

    einmal abgesehen davon, dass geprüft werden sollte, ob tatsächlich eine Bestellung und Lieferung erfolgt ist, "riecht" das Ganze mächtig.

    Damit Zahlungsverzug eintritt und Kosten berechnet werden können, müssen Mahnungen i.d.R. auch zugangen sein. Dies muss der Absender ebenso beweisen, wie die richtige Zustellung der Bestellung.

    Weiter gibt es einen gerichtlich mehrfach gefestigten Grundsatz zu den Kosten :

    Es ist jeden Kaufmann auf Grund seiner fachlich notwendigerweise vorhandenen Kenntnisse zuzumuten, Forderungen selbst - ohne Anwalt oder Inkasso - einzutreiben. Ein Kaufmann muss das Mahnverfahren kostengünstig gestalten. Dazu gehört, dass er selbst Mahnungen erstellt und versendet und selbst Mahnbescheide beantragt. Erst wenn diese nichts nutzen ist ein Kfm. berechtigt einen Anwalt oder ... zu beauftragen und erst dann können deren Kosten geltend gemacht werden.

    Alles Abstreiten, Ware nicht erhalten, ebenso keine Mahnungen, per Mail ist keine rechtskräftige Zustellung.

    Viel Erfolg
    woho

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