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Wann kann man Pflegegeld beantragen?

  1. #1
    Avatar von Bearly
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    Hallo zusammen,

    ich hätte gern gewusst, wann Pflegegeld beantragt werden kann u. wenn, wo kann es beantragt werden.

    Mein Onkel wurde zwar aus dem Krankenhaus entlassen, bei seiner Krankheit können ihm auch Ärzte nicht mehr helfen. Mein Onkel ist bettlägerig. Jetzt sind meine Eltern - beide schon Rentner - bei dem Onkel und sorgen für ihn. Seit einer Woche sind sie schon dort, erst mal bis auf Weiteres.

    Ich bin mir nicht sicher, ob wir schon Pflegegeld beantragen dürfen oder nicht. Kann jemand helfen?

    Gruß Bearly

  2. #2
    Avatar von hws1
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    Hallo Bearly

    Pflegebedürftig zu werden ist ein Schicksal, dass jeden von uns treffen kann. Jung und Alt, Arm und Reich. Durch die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 ein Gesetz geschaffen, dass allen pflegebedürftigen Krankenversicherten die Möglichkeit gibt, Leistungen für häusliche oder stationäre Pflege beantragen zu können. Dies bedeutet, Sie bekommen Geld.

    Bevor Sie jedoch Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen, müssen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen. Ein einfacher Anruf genügt! Bitten Sie Ihre Krankenkasse Ihnen ein Antragsformular zuzusenden. Sie erhalten es innerhalb von wenigen Tagen.

    http://www.ratgeber-pflegegeld.de/inhalt_main.htm

    Der Ratgeber sollte Ihnen weiterhelfen, ebenso die zuständige Krankenkasse.

    Gruß
    hws1
    Svatos

  3. #3
    Avatar von yeah!
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    Ja, das könnt ihr. Der erste Schritt um diese Leistung zu beziehen ist der einen Antrag zu stellen, solch einen bekommst du bei der Krankenkasse. Dort musst du angaben zum Krankheitsbild, sowie zum Pflegeaufwand machen.
    Die Pflegekasse entscheidet danach über die Stufe der Pflege (1-3). Zusätzlich werden von der Krankenkasse zusätzlich besuche gemacht um den wirklichen Bedarf festzustellen. Ich habe im Internet dazu eine ganz gute Seite gefunden, die Linara heißt, vielleicht kannst du da ja mal nachschauen, um noch mehr Informationen zu bekommen.

  4. #4

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    Hallo. Aus meinem Standpunkt aus haben deine Eltern schon ein Recht auf das Geld. Dazu müsst ihr bei der entsprechenden Krankenkasse einen Antrag stellen. Mein Tipp ist den Antrag auch wirklich richtig auszufüllen damit ihr später keine Probleme bekommt. Informiere dich dazu wirklich ausgiebig zu dem Thema, denn im Endeffekt ist es eine Menge Geld auf das ihr da ein Recht habt und passt auf das euch die Kasse dazu nicht über den Tisch zieht. Ich kenne Fälle da hat das ganze Familien in den Ruin getrieben und das wollt ihr sicherlich nicht. Hier hab ich dir mal eine Seite rausgesucht die dir dahingehend weiter helfen sollte: http://www.pflegebahr.eu/

    Viele Grüße

  5. #5
    Administrator Avatar von annone
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    Hallo,

    es gibt das Pflegegeld nicht nur für die Pflegeperson von älteren Menschen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung werden unterstützt. Krankenkassen bzw. Pflegekassen sehen Eltern/Elternteile nicht nur als sorgeberechtigt und -pflichtig an sondern werden auch als Pflegeperson anerkannt. Was sich am Ende u.a. in der Rentenversicherung positiv auswirken kann.

    Wie oben schon erwähnt, ist die Prozedur die gleiche;
    bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, dann kommt jemand von einem Pflegedienst zur Prüfung des Bedarfs ins Haus.
    Die Pflegestufe wird von seiten der Pflegekasse festgelegt. Je höher der Aufwand des Pflegens umso höher die Stufe.

    Eine Krankenkasse


    LG
    annone - Admin Expertenseite

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