Ergebnis 1 bis 2 von 2

Wie komme ich doch noch zu meinem Lohn?

  1. #1
    Avatar von kezi
    Registriert seit
    17.09.2002
    Beiträge
    4
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten

    Wie komme ich doch noch zu meinem Lohn?

    Guten Tag. ich bin Studentin und hab in einem Call-Center als freie Mitarbeiterin gearbeitet. Nun zahlt mir meine Arbeitgeberin mir den Lohn für einen Monat nicht aus und ich hab auch kein Einkommensnachsweis, so daß ich eventuell gegen sie vorgehen könnte.Was muß ich tun? Danke.

  2. #2
    Avatar von Henry-Tip
    Registriert seit
    25.08.2001
    Beiträge
    1.406
    Punkte
    12.225
    Rang
    Profi
    Danke
    0
    3 Danke in 3 Beiträgen erhalten
    Hallo kezi,

    vielen Dank für Ihre Informationen und Details in Ihrer Rückantwort. Nun verstehe ich besser, worum es geht.
    Ich gehe davon aus, daß es sich um ein ofizielles Arbeitsverhältnis (geringfügige Beschäftigung, z.B. auf der sogenannten € 325,00-Basis) ahndelte und für die erste Lohnzahlung einen Beleg (z.B. Quittung) gibt.

    Da Sie beweisen können, daß Sie die besagte Zeit im Call-Center gearbeitet haben, sollten Sie wie folgt vorgehen:

    1. Sie (und natürlich auch Ihr Freund, den das gleiche betrifft) fordern die Firma bzw. die Unternehmerin auf, den Ihnen zustehenden Lohn (exakt ausrechnen) bis spätestens (ca. 10. Tage Frist) auf Ihr Konto (Bank, Konto-Nr. und BLZ angeben) überweisen soll.

    2. Weisen Sie die Unternehmerin drauf hin, daß es nicht akzeptabel ist, Ihnen den Lohn vorzuenthalten, mit der Begründung, sie habe von ihren Auftraggebern auch noch nichts bekommen.

    3. Teilen Sie ihr auch mit, daß Sie (obwohl Sie dies an sich nicht wollen) sonst gerichtliche Hilfe (Arbeitsgericht) in Anspruch nehmen müssen.

    Nun warten Sie ab, was passiert. Sicher wird die Unternehmerin reagieren. Entweder Sie schreibt Ihnen oder Sie zahlt.

    Wenn sie Ihnen schreibtn, ist es wichtig, WAS sie schreibt. Ggfls. stellen Sie im Zweifelsfall, unter Mitteilung des Brieftextes, eine neue Frage auf der Expertenseite.

    Sicher kann Ihnen und Ihrem Freund weitergeholfen werden. Im Ernstfall müssen Sie sich an das Arbeitsgericht wenden oder einen versierten Anwalt hinzuziehen. Kostenmäßig lohnt es sich allemahl, da Arbeitsgerichtsprozesse kostengünsitg sind und, wenn die Gegenseite verliert, diese dann sowie die gesamten Kosten zahlen muß.

    Fazit:
    Es ist nicht erlaubt, eine Lohnzahlung zurückzubehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Schuld trägt (z.B. Forderungen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer = Verrechnungsmöglichkeit).
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn unverzüglich und pünktlich zu bezahlen. Das gilt auch für Teilzeitarbeit und geringfüfige Beschäftigung.
    Zahlt er nicht, sollten Sie ihn sofort in Verzug setzen (Aufforderung mit Fristsetzung).
    Zahlt er dann immer noch nicht, sollten Sie das Arbeitsgericht und/oder einen Anwalt einschalten.

    Bitte faire Bewertung der Antwort nicht vergessen.

    Viel Erfolg wünscht
    Henry-Tip - 17.09.2002 - 16:00

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen
  • An Twitter übertragen
  • An Facebook übertragen
  • An Google übertragen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •