Ergebnis 1 bis 2 von 2

Was ist mit dem Urlaubsanspruch, wenn man nach dem 30.06. kündigt?

  1. #1
    Avatar von Simse
    Registriert seit
    19.07.2002
    Beiträge
    1
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten

    Was ist mit dem Urlaubsanspruch, wenn man nach dem 30.06. kündigt?

    Habe in Rechtsratgebern gelesen, dass einem da der volle (gesetzliche) Urlaub zusteht. Manche meinen aber, das stimmt nicht. Im Gesetz steht nichts. Nur §5 (1)c, was in der ersten Jahreshälfte ist und und §3 (1) wie viel der gesetzliche Mindesturlaub ist!

  2. #2
    Avatar von Schlapper
    Registriert seit
    14.07.2002
    Beiträge
    8
    Punkte
    24
    Rang
    Neuling
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten
    Nein, den ganzen Urlaub gibt es nicht. Anteilig wird der Urlaub ausgerechnet. Z.B. bei 30 Urlaubstagen gibt es 2,5 pro Monat.
    Schlapper

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen
  • An Twitter übertragen
  • An Facebook übertragen
  • An Google übertragen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •