Ergebnis 1 bis 4 von 4

Wie kann ich mich selbstständig machen?

  1. #1
    Avatar von michael77meyer
    Registriert seit
    28.08.2001
    Beiträge
    1
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten
    Möchte mich selbstständig machen. Reicht ein Gewerbeschein aus? Wie ist der Werdegang zur Selbständigkeit?

  2. #2
    Avatar von Carlson
    Registriert seit
    15.08.2001
    Beiträge
    201
    Punkte
    1.372
    Rang
    Durchstarter
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten
    Das kommt aufs Gewerbe drauf an. Ist es ein Gewerbe im Lebensmittel- oder Gaststättenbereich, braucht man zusatzlich zum Gewerbeschein ein Attest des Gesundheitsamtes. Den Gewerbeschein gibts bei der Amtsverwaltung Ihrer Gemeinde.
    Ich empfehle aber eine Beratung z.B. durch die örtliche Industrie- und Handelskammer, dort finden Sie Fachleute die sich mit der Situation vor Ort besser auskennen.
    Infos im Internet unter
    http://www.ihk.de

    Viel erfolg wünscht
    Carlson

  3. #3
    Avatar von Banger
    Registriert seit
    26.03.2001
    Beiträge
    337
    Punkte
    2.458
    Rang
    Könner
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten
    (Ich verstehe es so, dass sich die Frage auf die rechtliche Situation bezieht, nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg)

    Das hängt von der betreffenden Tätigkeit ab. Das Finanzamt gibt Auskunft darüber, ob eine selbständige Tätigkeit als Gewerbe angemeldet werden muss (fast immer, wenn dabei Waren verkauft werden und bei den meisten Dienstleistungen) oder ob diese Tätigkeit zu den freiberuflichen zählt (z.B. Journalist, alle künstlerische Tätigkeiten). Einen speziellen Werdegang gibt es nicht; jeder, der ein Gewerbe, ein Geschäft oder eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet, gilt als selbständig.

    Fürs Finanzamt reicht es allerdings nicht, einen Gewerbeschein zu beantragen - man muss sich da auch spätestens nach einem Jahr melden, falls Einnahmen erzielt wurden. Falls eine selbständige Subunternehmerschaft eingegangen wird, sollte man sich am besten sofort beim Finanzamt melden, um Missverständnisse auszuschließen (wer die MwSt. nicht rechtzeitig abführt, muss mit Bußgeldern rechnen).

    Und dann ist da noch die Sache mit der Handelskammer - aber die Meldet sich automatisch nach der gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt.

  4. #4
    Avatar von Actlansis
    Registriert seit
    22.08.2000
    Beiträge
    132
    Punkte
    1.166
    Rang
    Durchstarter
    Danke
    0
    0 Danke in 0 Beiträgen erhalten
    Zur Anmeldung eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde erforderlich. In dieser Anmeldung sind nähere Angaben z.B. zur Art des zu betreibenden Gewerbes (Branche) zu machen. Mit der Abgabe der Gewerbeanmeldung sind gleichzeitig erforderliche Unterlagen (z.B. ärztliches Attest bei Lebensmittelkontakt, Berufsausübungserlaubnisse oder Befähigungsnachweise) vorzulegen.
    Diese Anmeldung wird darüber hinaus in unterschiedlichen Ausfertigungen mehreren Stellen (z.B. Finanzamt, evtl. Wirtschaftskontrolldienst, Kammern...) mitgeteilt.

    Die Frage, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt, beantwortet beispielsweise das Steuerrecht.
    Das EStG enthält eine eigene Legaldefinition des Gewerbebetriebes ( § 15 (2) Satz 1 EStG). Danach ist ein Gewerbebetrieb eine Betätigung, die SELBSTÄNDIG, NACHHALTIG, MIT GEWINNERZIELUNGSABSICHT unternommen wird und die eine BETEILIGUNG AM ALLGEMEINEN WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHR darstellt. Es gibt noch andere Elemente, die hier aber vernachlässigt werden können.
    Es könnte sich bei dem Vorhaben allerdings auch um eine selbständige (nicht gewerbliche) freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG handeln. Dazu zählen beispielsweise künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche (Ärzte, Ingeniere, Steuerberater...), unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
    Alle nicht unter § 18 EStG aufgezählten Tätigkeiten sind - auch nach strenger Rechtsprechung – im Wesentlichen als Gewerbebetrieb einzustufen, mit der Folge, dass bei entsprechendem Gewinn auch Gewerbesteuer zu zahlen ist.

    Wichtig ist zunächst die Meldung an das Finanzamt, damit der neue Betrieb steuerlich erfasst wird.
    Entscheidend ist weiter eine genaue, sorgfältige Vorbereitung, gerade in den Fragen der Planung der künftigen Tätigkeiten, der Rechtsformwahl, Der Standortwahl und der geeigneten Organisation betrieblicher Abläufe.

    Bei der Wahl der Rechtsform kann ein guter steuerlicher Berater entscheidende Impulse geben. Auch die zuständigen Kammern (IHK, HWK) können helfen. Über staatliche Existenzförderung und Beratungsbeihilfen können die eben genannten Stellen Auskunft geben.

    Das Nachfragen beim Gewerbeamt der Gemeinde ist kostenlos und schadet nicht. Oft liegen dort auch weitere Infos zur Lektüre aus. Im Buchhandel gibt es sehr preiswerte Schriftreihen über Existenzgründung im Taschenbuchformat beim dtv.

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen
  • An Twitter übertragen
  • An Facebook übertragen
  • An Google übertragen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •