Hallo
Ein Kumpel von mir macht eine Ausbildung zum Metallbearbeiter in einer Kreishandwerkerschaft. Dort kann man Metallberufe und Holzerberufe erlernen und dort sind etwa 50-70 Auszubildene. Heute rief die Leitung zur einer Versammlung. Die Arbeit beginnt um 07:30 und endet um 16:00 Uhr.
Da manche mit dem Bus das hin fahren, weil sie noch keinen Führerschein oder gar kein Auto haben, kommen Sie erst um ca. 07:45, das ist mit dem jewiligen Meister abgesprochen. Ab dem 01.04.2003 gilt eine neue Regel - wer um 07:31 oder um 07:46 Uhr kommt, also eine Minute zu spät, bekommt dann die zweite Verwarnung und dann die erste Abmahnung, dann kann 1,2,3 die zweite Abmahnung und dann die Kündigung. Da Busse wie die Bahn auch mal eine Verspätung haben, kann er ja nur im einzeln Falle ja mal nach der abgesprochenen Zeit verspätet kommen. Kann er dann auch gekündigt werden? Er hat noch keine Abmahnung oder so etwas bekommen.



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