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Kann man wegen Verspätung auf Arbeit gekündigt werden?

  1. #1
    Avatar von Honecker
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    Kann man wegen Verspätung auf Arbeit gekündigt werden?

    Hallo

    Ein Kumpel von mir macht eine Ausbildung zum Metallbearbeiter in einer Kreishandwerkerschaft. Dort kann man Metallberufe und Holzerberufe erlernen und dort sind etwa 50-70 Auszubildene. Heute rief die Leitung zur einer Versammlung. Die Arbeit beginnt um 07:30 und endet um 16:00 Uhr.

    Da manche mit dem Bus das hin fahren, weil sie noch keinen Führerschein oder gar kein Auto haben, kommen Sie erst um ca. 07:45, das ist mit dem jewiligen Meister abgesprochen. Ab dem 01.04.2003 gilt eine neue Regel - wer um 07:31 oder um 07:46 Uhr kommt, also eine Minute zu spät, bekommt dann die zweite Verwarnung und dann die erste Abmahnung, dann kann 1,2,3 die zweite Abmahnung und dann die Kündigung. Da Busse wie die Bahn auch mal eine Verspätung haben, kann er ja nur im einzeln Falle ja mal nach der abgesprochenen Zeit verspätet kommen. Kann er dann auch gekündigt werden? Er hat noch keine Abmahnung oder so etwas bekommen.

  2. #2
    Avatar von hws1
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    Hallo Honecker,
    eigentlich läßt sich das ganz einfach beantworten.
    Arbeitsbeginn 7.3o Uhr bedeutet Arbeitsaufnahme zu dieser Zeit und nicht irgendwann danach.
    Wiederholen sich solche verfehlungen wird in der Regel abgemahnt mit Androhnung ,bei weiterer Verfehlungen,die Kündigung auszusprechen.

    bezügl. O-Ton: > das ist mit dem jewiligen Meister abgesprochen.<

    In diesem zusammenhang stellt sich die Frage ob eine derartige Vereinbarung mit der Geschäftsleitung abgesprochen ist,und dadurch gedeckt.

    Faxit: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer dafür zu Sorgen das er
    rechtzeitig an seinem Arbeitsplatz erscheint.

    Auszugsweise:
    Eine Anfahrtszeit von bis zu zwei Stunden ist grundsätzlich zumutbar, so das Frankfurter Arbeitsgericht. Das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes muss größer sein als Bequemlichkeit.
    Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2002, Az: 7 Ca2871/02
    geschrieben von: RA_Michael_Borth

    Hier möchte ich auf den zweiten Satz aufmerksam machen,der insofern Aussagekräftig genug sein sollte.

    Was können Sie tun:
    Sie könnten mit der Geschäftsleitung reden und versuchen eine Vereinbarung zu treffen die beiden Seiten gerecht wird.
    Sie müssen einfach einen Zug/Bus früher fahren.
    Sie fragen Ihre Kollegen werin Ihrer Nähe wohnt und bereit ist Sie mitzunehmen.

    http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_06068.html
    http://www.hertzog.de/content/aktuell/kuendigung%20wg%20unpuenktlichkeit.doc

    Hoffe sie finden einen Weg das Problem dauerhaft zu lösen.

    Gruß








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