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Was tun bei Ärger mit der Notarin?

  1. #1
    Avatar von Speed
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    Hallo

    Wir sind eine Erbgemeinschaft von 12 Leuten und die Notarin informiert nur die Haupterben. Ist das rechtens? Da es um Ackerland im Wert von 70000 Euro geht und die Haupterben verkauft haben, ohne uns zu informieren, hab ich jetzt bei der Notarin nachgefragt und zur Antwort bekommen, das sie mir keine Auskunft geben könne. Bekommt ein Rechtsanwalt Auskunft?

    Vielen dank für die Antwort!

  2. #2
    Avatar von magni
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    Mit Sicherheit wurde ein Nachlassverwalter bestimmt. Dem wohl hat die Notarin die Akten übergeben. Damit war ihre Arbeit erledigt, außerdem hat sie eine Schweigepflicht.
    Beim Nachlassverwalter kann dann festgestellt werden, was das Testament im Einzelnen bestimmt. Das kann gut einer der Haupterben sein.
    Ich nehme an, da die Haupterben den Verkauf ohne Zustimmung der anderen Erben getätigt haben, war der entweder im Testament vorgesehen oder je nach Aufteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss möglich ohne die anderen Erben zu befragen.

    Hm... Ackerland im Wert von 70.000€... wenn die nicht verkauft hätten... abzüglich des Grunds der Haupterben... würde vielleicht für einen kleinen Schrebergarten reichen. Ich denke, verkaufen war da doch besser. Übrigens ist auf Grund auch Grundsteuer zu zahlen. Da wär dann auch wieder was losgewesen... weil das Ackerland zahlts nicht, also hätten die Erben in die Taschen greifen müssen. Ob da nicht auch gleich wieder Protest gekommen wäre?

    Kleiner Rat von mir: Lasst es gut sein! Das was rauskommt ist auf keinen Fall Streit wert.

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