Hallo
Wir sind eine Erbgemeinschaft von 12 Leuten und die Notarin informiert nur die Haupterben. Ist das rechtens? Da es um Ackerland im Wert von 70000 Euro geht und die Haupterben verkauft haben, ohne uns zu informieren, hab ich jetzt bei der Notarin nachgefragt und zur Antwort bekommen, das sie mir keine Auskunft geben könne. Bekommt ein Rechtsanwalt Auskunft?
Vielen dank für die Antwort!



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